Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Patienten ab 18 Jahren müssen jedoch einen vorgeschriebenen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zzgl. 10 Euro Rezeptgebühr entrichten.
Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung besitzen, denken Sie bitte daran, Ihre Befreiungskarte mitzubringen.
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Die Erstattung der privaten Krankenversicherungen ist individuell vom jeweiligen Tarif abhängig.
Bitte halten Sie vorab Rücksprache mit Ihrer Kasse.
Auf Wunsch erhalten Sie von mir vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag.